The BRD-GmbH fairy tale!

Nach einigen internen Chat-Diskussionen kam ein Freund auf mich zu und wollte meine genaue Position zum Thema BRD-GmbH erfragen, weil ich mich augenscheinlich nicht mit dieser These anfreunden kann. Er gab mir dazu auch einen Link zur Hand, welchen ich im folgenden Artikel behutsam analysieren werde.
Hier ist der Link:
Runder Tisch Berlin


Kleiner Exkurs im Thema „Verschwörungstheorien“: Prinzipiell bin ich jeder neuen These erst einmal aufgeschlossen. Das sollte eigentlich auch jeder sein, egal wie krude diese auch klingen mag, denn es gibt durchaus der Verballhornung zum Opfer gefallene Wahrheiten, welche leider als „Verschwörungen“ abgetan werden. Dabei wird das Wort „Verschwörung“ nicht als „ein tatsächlicher Akt der Verschwörung“ verstanden, sondern als eine alternative Interpretation der Realität, welche mit der Wirklichkeit nicht viel gemein haben soll. Ist aber alles kein Problem, denn wenn etwas wirklich aus dem Zusammenhang gerissen wird, völlig paranoid daher kommt, oder dramatisiert und völlig überspitzt dargestellt wird, lässt es sich in der Regel auch aufzeigen, wo die Thesen zu hinken beginnen.


Im Folgenden werde ich darauf achten, Fakten und „eigene Meinung“ textlich zu trennen. Wie bereits erwähnt, bin ich kein Anhänger dieser These, obwohl ich mir die Fakten angesehen habe. Es kommt selten vor, dass ich Thesen behandle, welche ich selbst für falsch erachte, was damit zusammenhängt, dass ich eher auf Gemeinsamkeiten fixiert bin und nicht zu den üblichen Spaltern gehören möchte. Weshalb ich trotzdem ausführlich darauf eingehe, lässt sich in zwei Punkten zusammenfassen. Erstens wurde ich freundlich gebeten, mich zu erklären und zweitens nerven mich diese Endlosdiskussionen. Dieser Artikel ist also an einen besagten Freund gerichtet, soll aber auch öffentlich zur Diskussion gestellt werden. 


Zurück zur Seite des Runden Tisches Berlin. Zunächst möchte ich sagen, dass die gewählten Auszüge des Bundesverfassungsgerichts gut gewählt sind. Dabei handelt es sich um Fakten, an diesen braucht man nicht groß zu rütteln. Jedoch weicht meine Meinung vor der dargebotenen Interpretation ab. Ich beziehe mich hier auf der Revision vom 07. Dezember 2011 der Seite, welche ich auch als Datei anhängen werde, um Missverständnissen, welche ggf. nach Änderungen auftreten können, vorzubeugen. 


Eins noch, bevor es los geht. Die Juristerei ist Patchworkarbeit vom Feinsten, was einem an der Universität in Jura-Vorlesungen schnell gewahr wird. Dort lernt man auch die 4 wesentlichen Auslegungsarten von Gesetzestexten (Die Canones nach Savigny). Ohne diese verirrt man sich schnell und hoffnungslos bei der Interpretation. 


Zitat:



Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".


Kurz zusammengefaßt: Die BRD ist nicht handlungsfähig!



Was hier als „Kurz zusammengefaßt“ beschrieben wird, wird meiner Meinung nach dem zitierten Text nicht gerecht. Was steht dort wirklich? Wir lesen noch mal genauer nach...



„es (das Deutsche Reich) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.“ 



Dieser Text ist von 1973. Damals gab es auf dem Gesamtstaat „Deutsches Reich“ zwei (nicht souveräne) Teilstaaten (Westdeutschland [hier als BRD bezeichnet] und die DDR), sowie die heute nicht zur BRD gehörenden Gebiete). Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass es keine „Organisation“ gibt, welche über alle Bereiche des Deutschen Reiches hinweg handlungsfähig ist. 



Die BRD ist […] als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".“ 



Ferner stellt das BVerfG fest, dass die BRD, also Westdeutschland, abgesehen von der räumlichen Ausdehnung, identisch ist. Fassen wir zusammen, was über das Deutsche Reich gesagt wurde:



  • Es besteht und besitzt Rechtsfähigkeit. 


Dies trifft laut BVerfG auch auf die BRD zu, schließlich sind sie identisch (Ausnahme: Staatsgebiet). 


Ein Stück weiter unten stoßen wir auf Artikel 23 des Grundgesetzes. Dort heißt es:



Grundgesetz (GG) [BGBl 1949]
Artikel 23

Diese Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein – Westfalen, Rheinland – Pfalz, Schleswig- - Holstein, Württemberg – Baden und Württemberg – Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.


Artikel 23 nach dem 23.09.90 [BGBl 1990 - II S. 885]
Artikel 23
[aufgehoben]


Hier sehen Sie eindeutig den Beweis, daß eine BRD nach dem 23.09.1990 keine Rechtsgrundlage mehr gehabt hat. Durch die Aufhebung des Artikel 23 GG alte Fassung ist der Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland weggefallen[...] Damit kann seither eine BRD als staatliches Gebilde nicht mehr existieren, wohl aber als staatsähnliches, auch als NGO (zu deutsch: Nichtregierungsoranisation) bezeichnetes Gebilde.“



Eindrucksvoll wird hier Artikel 23 ins Rennen geschickt, um den Sack zuzumachen. Klar, keine gültige Verfassung ohne Geltungsbereich. Doch ist es wirklich so einfach? Werden wir wieder sachlich und beschäftigen wir uns mit den Änderungen vom „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (auch „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ genannt). Dieser Vertrag hat nicht nur die Aufhebung des Artikel 23 GG zur Folge gehabt, sondern auch weitere Bestimmungen mit sich geführt.


Ich empfehle den ganzen Vertrag zu lesen. Aus den Artikeln des Vertrages resultierten die Grundgesetzänderungen, welche später durch unsere gewählten (und somit demokratisch legitimierten) Politikern umgesetzt wurden. Die Regierung Kohl entschied sich, Artikel 23 aus dem GG zu streichen. Macht auch an dieser Stelle Sinn, da aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag hervorgeht, dass keine weiteren Teile Deutschlands hinzukommen werden. Seitdem haben wir eine neue Präambel, um den Geltungsbereich zu klären:


~ Präambel des Grundgesetzes ~


Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.


Mit Inkrafttreten dieser Änderungen ist das „Notstandsgesetz“ Grundgesetz zu einer echten Verfassung ausgereift.


Meine eigene Meinung dazu ist, dass die CDU geführte Regierung es sich sehr einfach gemacht hat. Minimalismus lässt grüßen. Doch wer behauptet bitte, Politiker seien fleißig? Vieles am Vorgehen der Regierung ist streitbar. Oben sprach ich von „unsere[n] gewählten Politiker[n]“... Logischerweise waren es nur die ehemals westdeutschen Staaten, welche an der Wahl beteiligt waren. Dies hätte man sicher auch anders lösen können. Ein Volksentscheid wäre an jener historischen Stelle durchaus angebracht gewesen, war aber schlicht weg nicht gewollt. Warum nicht den Geltungsbereich als Artikel aufnehmen, anstelle dieser Präambelversion? Wieso den Namen beibehalten, um die „Erinnerung“ zu wahren, dass wir damit gut gefahren sind? Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Absicht, einen vollends souveränen Staat zu gründen. Der Weg in die EU war längst beschlossene Sache und somit das Deutsche Volk zu keinem Zeitpunkt nach 1945 vollständig souverän, auch wenn viele den Zwei-plus-Vier-Vertrag so deuten wollten. Historisch ordne ich diese eklatant stümperhafte Arbeitsweise der Regierung so ein, dass man sich eh schon sicher in der EU wähnte und das GG als Verfassung wieder nur ein Übergangsmodell sein sollte. Wozu also die Mühe machen, eine solide Verfassung auf die Beine zu stellen? Das soll uns an dieser Stelle aber nicht weiter aufhalten.


Die Aussage „Damit kann seither eine BRD als staatliches Gebilde nicht mehr existieren[...]“ ist also falsch abgeleitet, was nun klar sein sollte.


Weiter geht die Seite auf die Art und Weise ein, wie unser Land entstanden ist. Wer einen Blick in die Frankfurter Dokumente wirft, stellt fest, dass diese Einmischung von außen tatsächlich stattgefunden hat und ja, sie ist nach meiner Auffassung als völkerrechtswidrig einzustufen. Jedoch sollte man bedenken, dass „Deutschland“ vollständig besetzt war und die Besatzer hier „gnädigerweise“ dem besetzten Land zu „mehr“ Rechten und „Strukturen“ „verhalfen“. Natürlich mit dem Hintergrund des Eigennutzes der westlichen Besatzer. Sie wollten schließlich ein Bollwerk gegen den Kommunismus errichten. Solange die Amerikaner als Weltmacht das internationale Recht mit Füßen treten, ist es nicht das Papier wert, auf dem es steht.


Am Ende hat nur Bayern der Ratifizierung des Grundgesetzes nicht zugestimmt. Die Ratifizierung ist nach meinem Empfinden die vorletzte Möglichkeit gewesen, diesen völkerrechtswidrigen Eingriff zu unterbinden. Die letzte Möglichkeit verstrich mit der ersten durchgeführten Wahl. Wer wählen geht, akzeptiert das System und die Bürger sind fleißig wählen gegangen. 1949 lag die Wahlbeteiligung bei 95,49 %, ein bis heute nicht mehr erreichter Wert. Das Wahlvieh erklärte sich damals einverstanden.


Anekdote: Dein Opa ließ kurz nach dem Krieg ein Haus bauen. Dort lebst du nun in dritter Generation drin. Beim Stöbern auf dem Dachboden findest du den alten Vertrag mit den Bauunternehmer des Hauses und stellst fest, dass dieser Vertrag nach damaliger Rechtslage nichtig war. Die Nachkriegssituation wurde durch den Bauunternehmer schamlos ausgenutzt und dein Großvater hatte im Grunde genommen keine Wahl, als sich über den Tisch ziehen zu lassen. Wie würdest du damit umgehen?


Wenn (fast) niemand etwas dagegen hatte, wie die Dinge zu Stande gekommen sind, wer sind wir, wenn wir uns heute hinstellen und diesen Prozess monieren? Ich halte nichts von der BRD. Ich möchte dieses ganze Konstrukt nicht. Wenn wir uns alle in diesem Punkt einig werden würden, ist die Entstehung eh unerheblich. Schließlich leben wir im Hier und Jetzt. Was war, das war. Ach ja, wir wollten ja klären, ob das hier und jetzt eine GmbH ist, also weiter im Text.


Ungenau wird die Seite wieder beim Wahlrecht. Das Wort „unmittelbar“ aus dem Art. 38 ist hervorgehoben. Es folgt die Behauptung, dass dies nicht zutreffen würde.


Würde ich zur Wahl gehen, würde ich dort mit meiner Erststimme (Direktwahl) eben jenes Attribut der „unmittelbaren Wahl“ Rechnung tragen. Die erwähnten Listen werden über die Zweitstimme gewählt.


Nun wird ein Staat auf der Berliner Seite definiert. Dort ist zu lesen:



„Ein Staat braucht zunächst ein eigenes Staatsvolk.[...]


[...]Wie sie im Abschnitt Staatsangehörigkeit nachlesen können, hat die BRD kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz oder eine eigene Staatsangehörigkeit.[...]“



Werfen wir noch mal einen Blick in das Grundgesetz:


~ Artikel 116 ~


(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.



(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.


Ja, im Sinne dieses Grundgesetzes gibt es Deutsche. Nun können wir uns drüber streiten, welchem Staat wir die Deutschen als Volk zumuten wollen. Wir können uns dieses immaterielle Rechtssubjekt der Staatszugehörigkeit sogar ganz materiell als "Staatsangehörigkeitsausweis" verbriefen lassen:


Leider versäumen es unsere Berliner-Freunde, auf Artikel 116 einzugehen. Dafür wird im erwähnten Abschnitt „Staatsangehörigkeit“ auf das StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) eingegangen und dessen Veränderungen im Wandel der Zeit genauer betrachtet. Beispielsweise wurde das Wort Reichsangehörigkeit“ im Laufe der Zeit abgewandelt. Im Ergebnis sieht es heute wie folgt aus:


„Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“


Die getätigten Änderungen dieses sehr alten Gesetzes (22. Juli 1913) wurden so an das Grundgesetz angepasst (vergleiche Art 116 GG „Deutscher ist“). Für die Deutschen jenseits der Oder-Neiße-Grenze gibt es das Bundesvertriebenengesetz (BVFG ), sodass auch die Menschen mit einbezogen sind, welche zuvor als Reichsangehörige gegolten haben. Es ist also nach wie vor an alle gedacht. Nicht immer steckt hinter einer Wortänderung eine Vertuschung.


Weiter versuchen sich die Berliner daran, den Staat wegzuargumentieren, was bitter nötig ist, um den eigentlichen Clou zu lancieren. Wir leben in einer GmbH!


Zitat:



„Die Firma - Nun geht es ans Eingemachte und wer bis hierher gekommen ist ohne an seinem Verstand zu zweifeln, der schafft den Rest auch noch.“



Oh ja :) Also bisher zweifel ich nicht an >meinem< Verstand. Voller Vorfreude werde ich nun weiterlesen.


[...]


Nun, nach dem Lesen bin ich eigentlich etwas enttäuscht. Die typischen (sowie haltlosen) Argumente werden hier kaum transportiert. Gehen wir den Text durch.


Also, ja es gibt Körperschaften, sollte allen bekannt sein. Wieder stoßen wir aber auf falsche Behauptungen:


Zitat:



„Da wurden die Arbeitsämter und Sozialämter gegen Job-Center und diverse Sozialfirmen getauscht. Diese sind in der Regel als GmbH des öffentlichen Rechtes strukturiert. Damit einher sind aus AntragstellerInnen KundenInnen geworden. Aus Aktenzeichen wurden Geschäftszeichen und dergleichen mehr.“



Werfen wir einen Blick in die Formulare, stellen wir fest, dass dort noch immer vom Antragsteller die Rede ist.


Damit kommen wir zum vierten Absatz, dem Finale, wenn man so will.


Zitat:



„Kommen wir aber konkret zu einer der mächtigsten Firmenkonstellationen die überhaupt nur denkbar sind, der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Diese schmückt sich nicht nur selbstsicher mit den Staatsinsignien, sonder deren einziger Gesellschafter ist die BRD, vertreten durch das Bundesfinanzministerium! An diesem zentralen Knoten laufen alle "Staatsfinanzen" oder sollte ich jetzt besser sagen "Firmengelder" zusammen. Auch das Sondervermögen des Bundes wird hier verwaltet. Das ist unser eigentlicher Staat, eine simple GmbH mit einem Haftungskapital von 50 000,- DM! Diese Firma können Sie leicht im Internet finden, denn sie macht vollmundig Werbung und scheint keine Scheu zu kennen sich werbewirksam zu präsentieren.“



Es brennt mir schon lange unter den Fingernägeln:


~ §17 Handelsgesetzbuch ~


(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.


(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.


„Firma“ mit Unternehmen, Betrieben, oder Geschäften gleichzusetzen, ist falsch und hat in Sachtexten nichts zu suchen. Es reicht doch, wenn man sich auf der Straße die Umgangssprache antun muss. Wenigstens die Begriffe sollte man drauf haben, wenn man sich einem Thema widmet. Aber das sind letztendlich nur Äußerlichkeiten. Was können wir als Inhalt aus dem Ganzen ziehen?



  • Es wird ein Verwalter eingesetzt, welcher die finanziellen Abläufe tätigt und die liquiden Mittel verwaltet.



  • Dem Autor scheint nicht bewusst zu sein, dass es zwischen Verwalter und Eigentümer einen wesentlichen Unterschied gibt. Der Eigentümer hat den tatsächlichen rechtlichen Anspruch auf eine Sache (ihm „gehört“ die Sache also), der Verwalter ist maximal im Besitz einer Sache, er hat die Sachherrschaft. Der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ist juristisch gesehen enorm groß.


Wie genau jetzt dieser Schluss funktioniert, dass diese GmbH der Staat ist, steht da leider nicht, es wird nur in den Raum gestellt. Schade, dabei macht doch dieser Teil am meisten Spaß, weil sich dort echt die schönsten „Argumente“ finden lassen.


Um es noch mal zu verdeutlichen eine Anekdote:


Du beschießt das von Opa gebaute Haus zu vermieten und lässt es durch einen Verwalter betreuen, damit du selbst keinen Ärger mit den Vermietern hast, schließlich hast du wichtigere Dinge zu tun. Da der Vermieter im letzten Jahr zu viel Nebenkosten bezahlt hat, steht eine Rückzahlung an. Im gleichen Augenblick geht jedoch der Verwalter insolvent. Nach „Berliner Auffassung“ wäre ich nun fein raus, schließlich hat mein Verwalter die Finger gehoben. Dem ist natürlich nicht so, denn ich bin in dem Fall der Schuldner. Umgekehrt genauso → Wenn ich mein Vermögen im Casino unterbringe, dann muss der Verwalter auch nicht für mich einspringen, um meine Schulden zu begleichen.


Eigentlich finde ich auf dieser Seite nun nichts mehr, was man noch zerlegen müsste. Wer sich dort aber weiter umsieht, findet noch ein paar der üblichen „Argumente“.



  • Der PERSONALausweis:


Behauptet wird, wir seien das „Personal einer Firma“, daher würde dort auch „korrekter Weise“ Personal stehen. Fakt ist, dass der dazu gehörige Wortstamm die „Personalien“ sind. Also die Personen bezogenen Daten.



  • Personalausweis und Reisepass lassen lediglich vermuten, welche Staatsangehörigkeit man trägt.


Ja, richtig! Für alles andere (also den genauen Beleg) gibt es den Staatsangehörigkeitsausweis (siehe oben). Um den zu bekommen muss man sich einer vergleichsweise umfangreichen Prüfung unterziehen.


Auch sonst laufen mir immer wieder die gleichen Argumente über dem Weg:



  • Im Artikel 65 GG steht etwas von Geschäftsordnung, Geschäfte und Geschäftsbereich.


 Ein Blick in den Duden wirkt Wunder!


http://www.duden.de/rechtschreibung/Geschaeftsordnung


Dort steht: Gesamtheit der Bestimmungen, die das Funktionieren eines Parlaments, einer Behörde, einer Partei, eines Vereins u.Ä. regeln.


Dann gibt es noch Äußerungen von Politikern, wo man der Kanzlerin beispielsweise vorhält, dass sie ihren Betrieb nicht ordnungsgemäß leite und ähnliche verbale Floskeln/Metaphern, welche gern als rhetorisches Mittel eingesetzt werden. Als ein Sigmar Gabriel (SPD) beispielsweise im Feburar 2010 von Merkel als „Geschäftsführerin einer neuen Nicht-Regierungsorganisation“ sprach, wurde dies als „Beweis“ für die Korrektheit der BRD GmbH-These herangezogen. Allerdings wird in Anbetracht der damaligen politischen Lage schnell deutlich, dass Gabriels Zitat auf (die aus seiner Sicht) Unfähigkeit der schwarz-gelben Koalition, sinnvolle Politik zu machen, abzielte. Auch Jürgen Trittin sprach 2009 offensichtlich rein metaphorisch über die Bundesregierung von einer „Firma“.


http://www.duden.de/rechtschreibung/Metapher


sprachlicher Ausdruck, bei dem ein Wort (eine Wortgruppe) aus seinem eigentlichen Bedeutungszusammenhang in einen anderen übertragen wird, ohne dass ein direkter Vergleich die Beziehung zwischen Bezeichnendem und Bezeichnetem verdeutlicht; bildliche Übertragung (z.B. der kreative Kopf des Projekts).



Immer wieder gern muss auch der Art. 133 GG herhalten:


„Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“


Mit „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ meint dass GG die „Bizone“, also die Besatzungszone der USA und GB, welche seit 1947 zusammengeschlossenen war.


http://de.wikipedia.org/wiki/Bizone


Sicher gibt es da noch mehr „Argumente“, welche angeführt werden, um eine BRD-GmbH als Staatsersatz herbeizureden. Mir kam jedoch noch keines unter, welches wirklich stichhaltig ist und einen kritischen Blick standhält.


Ich frage mich ehrlich, was sich die „Befürworter“ genaues davon versprechen? Bei einigen habe ich den Verdacht, dass sie gern das „Deutsche Reich“ zurückhaben wollen (Bitte nicht mit dem dritten Reich verwechseln!). Als wenn ein Staat besser wäre, als ein anderer...


Dann wundert es mich, dass sich Menschen hinstellen und behaupten, Deutschland sei kein Staat und führen ihre Beweisführung dann mit Urteilen des BVerfG an. Nähren wir uns der These einfach nur mit Logik, sollte jedem klar werden, dass hier etwas nicht zusammenpasst. Wie kann die BRD eine GmbH nach BRD-Recht sein? Ich könnte auch Fragen: „Wie kann ein Mädchen die Mutter ihrer Mutter sein?“


Das geht nicht! Genauso geht es nicht, ein GmbH-Gesetz (BGB) zu haben, ohne einen Staat. Es bedingt einem Staat, um Gesetze zu erlassen. Innerhalb unserer Gesetze gibt es das Rechtskonstrukt der Gesellschaften. Innerhalb dessen finden wir die GmbH wieder. Es mangelt der GmbH an der Möglichkeit, Verträge einzugehen, welche das Wesen der GmbH selbst übersteigen. Dies wäre aber zwingend erforderlich, um überhaupt das GmbH-Gesetz zu erlassen (was es ja gibt). Das Ganze ist logisch betrachtet nicht lösbar.


Insgesamt bleibt von dem Thema nicht mehr als Zeitverschwendung, genährt durch wilde Interpretationen, Spekulationen, Paranoia, und ein paar geschichtliche Fakten, welche jedoch für die heutige Zeit keine brauchbaren Impulse beisteuern. Ihr könnt mich gerne mit von Empörung triefenden Kommentaren zupflastern, nur weil ich eure Auffassung nicht teile. Ich richte meinen Blick lieber nach Vorne und gucke, was man zu einer besseren Gesellschaft beitragen kann. Im Kreis drehen könnt ihr euch auch ohne mich. Also erwartet keine Antworten. Lob und Tadel sind willkommen ;) ...natürlich nur, um die Empörung der GmbH-Verfechter nur noch größer zu machen.


Nicht vergessen zu erwähnen, dass ich ein bezahlter Informant bin ;)


Lotus.


P.S.: Der Artikel wird noch erweitert!


Weitere Links:


Arikel 23: http://lexetius.com/GG/23#2 


Video zum Thema "souveränes Deutschland":



Video-Quelle: http://iknews.de


Bildrechte liegen bei mir. Bilder dürfen nicht kopiert werden.


Wer diesen Artikel weiterverwendet, soll hier ein Kommentar mit Link hinterlassen.

Zusätzliche Informationen

Eingereicht von: C. Beckmann

Letztes Update am: 12/4/2012

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 Re: The BRD-GmbH fairy tale!

Danke für's Korrekturlesen :)

Antwort
C. Beckmann     Geschrieben am: 08.12.2011 15:57  Aktualisiert: 08.12.2011 15:57
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!
Ich stimme zu, dass die BRD keine GmbH ist. Aber da du das Wort Metapher eingeworfen hast: Ich z.B. hatte BRD-GmbH immer als solche verstanden: Die BRD als "Schein-Staat" der sich wie eine Firma organisiert.
Was aber definitiv falsch ist: Die Präambel hat keine rechtliche Gültigkeit! Das Grundgesetz hat daher kein Geltungsbereich.

mfg
Antwort
Dosenfutter     Geschrieben am: 08.12.2011 17:31  Aktualisiert: 08.12.2011 17:31
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!

Hallo Dosenfutter,


der Artikel soll nicht die "Deutschlandfrage" an sich klären sondern eben nur die These der GmbH (i.V.m. der Bundesfinanzagentur) behandeln.


Was das Grundgesetz und allgmein Deutschland angeht, folgen in den nächsten Tagen wohl weitere Artikel.


Im Ergebnis können wir bisher festhalten, dass "Deutschland" weder ein souveräner Staat, noch eine GmbH nach HGB ist.


Wie du schreibst, gibt es Menschen, welche GmbH als Metapher verwenden. Davon kann ich nur abraten, weil eben diese Verwechslungsgefahr besteht.


 


LG

Antwort
C. Beckmann     Geschrieben am: 08.12.2011 17:50  Aktualisiert: 08.12.2011 17:50
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!
Hallo Lotus,

ich habe deinen Artikel auch bei mir gespostet.
Danke für deine Arbeit!

Viele Grüße
TheRealStories
Antwort
TheRealStories     Geschrieben am: 14.12.2011 01:59  Aktualisiert: 14.12.2011 01:59
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!
Was irgendwelche Texte aus Menschen machen ;)
Leider gehst Du von unzutreffenden Annahmen aus, und ich will Dir auch sagen welche das sind:

1. Artikel 23 wurde nicht aufgehoben, entfernt oder gelöscht, sondern mit einem anderen Text überschrieben. Alleine dieses Überschreiben ist ein Unding; sowas macht man einfach in Gesetestexten nicht. Wenn man etwas hinzufügt oder entfernt, dann kennzeichnet man das; der neue Text hätte entsprechend Art. 23 a lauten können.
Lies bitte nach, was bis 1990 in Art. 23 stand, und was heute darin steht.

2. Wie Du wissen dürftest, ist der 2 plus 4 Vertrag kein Friedensvertrag.

3. Eine Präambel zum Grundgesetz ist nicht das Grundgesetz selbst.

4. Das Grundgesetz war nie und ist keine Verfassung. Das kann man eindeutig aus Art. 146 ablesen, ohne interpretieren zu müssen. Auch Carlo Schmid sagt uns ganz genau was das GG ist und was nicht. Ich muss Dir wohl keine Youtube Links schicken ;)

5. Zum StAG: "Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher, jedoch nicht rechtlicher Beweiskraft dokumentiert."

Das ist ein Scherz oder?

Und wie Du selbst schreibst, ist die Bundesrepublik Deutschland kein souveräner Staat; das zumindest ist die Ansicht von Dr. Wolfgang Schäuble, der uns sogar unterstellt, wir könnten das wissen.

Die BRD ist eine Usurpation und kein völkerrechtlich legitimierter Staat. Das könnte man Deinen Ausführungen zufolge zweifelsfrei entnehmen, aber dennoch kommst Du zu einem anderen Schluss. Ich frage mich: Warum?

- Hat die BRD eine vom Volk in freier Wahl entschiedene Verfassung, ja oder nein?
- Weisen sich sogenannte Richter aus bzw. legitimieren sie sich als gesetzliche Richter, ja oder nein?
- Steht IM Grundgesetz ein Geltungsbereich, ja oder nein?
- Kann man aus Art. 146 ablesen, dass das GG keine Verfassung ist, ja oder nein?
- Hattest Du oder ich, oder unsere Eltern oder Großeltern jemals die Möglichkeit, über irgendwas substantielles abstimmen zu dürfen, ja oder nein?
- Sind Polizisten oder Richter im Dienst oder im Amt? Zeigen sie ihren Dienst-, Amts- oder Personalausweis überhaupt, wenn Du danach fragst?

Im Übrigen orientierst Du Dich an einem Text, der unter anderem behauptet, die BRD wäre eine Firma. Sowas hätte ich gleich weggeklickt. Wer da mal 2 Minuten recherchiert, wird feststellen dass diese Beauptung meint, dass die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH eine Firma ist, aber nicht die BRD. Trotzdem wird diese oberflächliche, weil auf ein Minumum reduzierte Behauptung, permanent weiterverbreitet. Eine GmbH ist eine Firma, aber ich sehe nirgendwo dass ich Angestellter dieser Finanzagentur GmbH bin.

Mein Tipp ist, ab und zu mal selbst nachzufragen, anstatt irgendwelche Texte zu interpretieren.

Was der Duden zu Ge|schäfts|ord|nung sagt, ist im Grunde völlig egal. Die Deutsche Sprache ist so genau, dass jeder der dieses Wort liest erkennen kann, dass es sich um ein Geschäft handelt.

VERGLEICHE:
Warum hat ein Ordnungswidrigkeits-Verbrecher wie ich nie mit dem Amtsgericht, sondern immer nur mit der "Geschäftsstelle des Amtsgerichts" zu tun?! - Sagt der Duden auch etwas darüber? Selbst bei meinen Nachfragen erhielt ich keine plausible Antwort, wo denn nun das Amtsgericht selbst sei.
Es ist nicht da! Alles ist nur Geschäft.

Und um das zu merken, muss man nicht im Duden oder auf schrägen Webseiten nachlesen, sondern man kann es selbst mal ausprobieren^^ Das habe ich getan, und darum fühle ich mich wissender als Du. Auch wenn wir nicht ganz zu den gleichen Ergebnissen kommen, danke ich Dir für Deine Arbeit.
Antwort
Gast     Geschrieben am: 14.12.2011 07:14  Aktualisiert: 14.12.2011 14:19
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!
Hallo Gast ;)
Das mit Artikel 23 ist mir bekannt. Schäuble war sogar mal in Karlsruhe und hat stolz erzählt, wie der alte Artikel gestrichen wurde. Den Artikel dazu findest du hier:
http://lotus-online.de/modules/news/article.php?storyid=5

Wenn ich es formal richtig verstanden habe, dann wurde der alte Art. 23 aufgehoben und kurz darauf ein (neuer) Art. 23 verfasst. Somit ist meine Aussage nicht falsch.

Ja, der 2 plus 4 Vertrag ist formal kein Friedensvertrag, besitzt aber dennoch eine Frieden stiftende Wertigkeit. Der frieden selbst ergibt sich aus den konkludenten Handeln der Beteiligten Staaten. In der Geschichte findest du zahlreiche Beispiele, in denen das Kriegeende nicht durch einen Friedensvertrag zu stande gekommen ist.

3. Das mit der Präambel ist durch aus streitbar. In kürze folgt ein Artikel, welche in zusammenarbeit mit anderen Bloggern entsteht, welcher diese Fragen erheblich tiefgreifender behandelt. Wie bereits gesagt, hier ging es eigentlich nur um die GmbH. Die Nebenkriegsschauplätze wurden nur aufgegriffen um aufzuzeigen wie die Verlinkte Quelle "arbeitet".

zu 4. Videos sind bekannt, danke. Ich hatte da mal eine Diskussion mit einer Professorin für Öffentliches Recht zum Thema Art. 146. Zitat: Eine Verfassungsdiskussion über eine neue Verfassung ist von der politischen Klasse nicht erwünscht. Aber auch hier möchte ich auf den kommenden Artikel verweisen.

Bei 5: was heißt rechtliche Beweiskraft? Kann dies ein Dokument erfüllen? Wenn ja, welches? Gibt es in anderen Ländern ähnliche Konstruktionen?

Zitat:

- Hat die BRD eine vom Volk in freier Wahl entschiedene Verfassung, ja oder nein?



Nein hat es nicht. Eine Verfassung ist jedoch nicht nur dann gültig, wenn hier ein "ja" zutrifft. Du findest in Europa viele Beispiele von Verfassungen, welche nicht über eine Volksabstimmung vom Volk angenommen wurde.

Zitat:

- Weisen sich sogenannte Richter aus bzw. legitimieren sie sich als gesetzliche Richter, ja oder nein?

Ich stand noch nie vor Gericht, oder habe einer echten Verhandlung beigewohnt. Ich denke jedoch, dass diese Handlung nicht nur in Deutschland nicht vorgenommen wird. Bin aber gern belehrbar. Wie wird es in anderen Ländern praktiziert? Gibt es Beispiele für beide Vorgehnsweisen?

Zitat:

Steht IM Grundgesetz ein Geltungsbereich, ja oder nein?

In der Präambel steht es. Die Umsetzung (letzt endlich die Realität) nimmt die Präambel des GG als dessen Bestandteil war. Wie gesagt, wir können drüber streiten, ob hier nicht formal ein Tabu gebrochen wird. Die herrschende Meinung (vielleicht sprechen wir hier vom Gewohnheitsrecht?) ist der Meinung, dass die Präambel dazu gehört.

Wenn dir jetzt beim Wort "Gewohnheitsrecht" die Hutschnurr reißt, dann lass mich bitte noch hinzufügen, das Beispielsweise im Handelsrecht, das Gewohnheitsrecht einen hohen Stellenwert besitzt und das England keine eigene Verfassung hat und dort das Parlament usw. alles auf eine Art Gewohnheitsrecht münzt. Schließlich ist die Queen das Oberhaupt. Das wurde vor mehreren hundert Jahren so "usurpationsmäßig" eingerichtet und hat bis heute bestand.

Zitat:

- Kann man aus Art. 146 ablesen, dass das GG keine Verfassung ist, ja oder nein?

Zumindest wird hier deutlich, dass das GG in seiner Entstehungsphase keine Verfassung ersetzen sollte. Verstehen wir das GG heute (nach der Widervereinigung) als Verfassung, dann müssen wir diesen Artikel als "altlast" betrachten. Auch das wird deine Hutschnurr strapazieren, jedoch findest du in deutschen Gesetzestexten sehr viele Normen, welche eigentlich nicht mehr dort stehen sollten. Die Texte sind alles andere als bereinigt. In der hessischen Verfassung ist beispielsweise noch die Todesstrafe aktiv. De facto aber ohne Bedeutung, weil das über-gelagerte Recht die Todesstrafe verbietet. Es gibt in Großbritanien ein Gesetz, was Taxifahrer verpflichtet einen Strohballen mit sich zu führen. Dies stammt aus der Zeit wo man noch mit Pferd und Kutsche fuhr. Steht heute noch in den Gesetzen drin, wird aber natürlich nicht mehr verfolgt. So findest du unzählige Beispiele in den Gesetzen.

Zitat:

... über irgendwas substantielles abstimmen zu dürfen, ja oder nein?

Nein und das stinkt mir sicher genauso wie dir! Dennoch ist das System demokratisch gesehen legitimiert.

Versteh mich bitte nicht falsch. Ich halte nichts von diesem Staat und auch nicht viel von seinen Gesetzen.

An dieser Stelle möchte ich C.G. Jung zitieren:
Zitat:

„Wir können eine Sache nicht verändern, wenn wir sie nicht akzeptieren“




Zitat:

Im Übrigen orientierst Du Dich an einem Text

Wie ich oben beschrieben habe, hat mich 1. ein Freund zum Thema BRD-GmbH gefragt und 2. mir diese Quelle gegeben. Versuch diesen Artikel mal als Antwort an jenen Freund zu verstehen, dem ich klar machen wollte, dass diese Seite nix taugt.

Zitat:

und darum fühle ich mich wissender als Du.

Vielleicht bist du wissender/erfahrender in dieser Thematik. Ich habe mich erst mit beginn des Artikels intensiver damit befasst. Überhaupt ist das meine Vorgangsart. Wenn ich etwas verstehen will, dann schreibe ich was dazu. Mit etwas Glück hagelt es dann auch Kommentare, welche mich weiter bringen. Aber, lass dir gesagt sagt sein, dass es auch andere Themen geben wird, wo du nicht die Nase vorn haben wirst ;) Jeder hat eben seine "vorlieben" und hier werde ich gerade erst "warm".


ansonsten:
You're welcome ;)
(zu deutsch: gern geschehen)
Antwort
C. Beckmann     Geschrieben am: 14.12.2011 15:09  Aktualisiert: 14.12.2011 15:09
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!
Gute Erklärung im Artikel und ein hervorragender Gedankenaustausch zwischen euch beiden. Als absolute Niete von interpretieren von Gesetzestexten bin ich jetzt noch "dümmer" als zuvor. Auch mir wäre es lieb, wir hätten das Deutsche Reich wieder, könnte man so zumindest alle von diesen Hochverrätern aus dem Bundestag und den Landtagen gemachten Verträgen für nichtig erklären. Vielleicht habt ihr Juristen da eine hieb- und stichfeste Interpretation von Gesetzen :help:
Gott zum Gruße
Antwort
Gast     Geschrieben am: 15.12.2011 12:25  Aktualisiert: 16.12.2011 14:29
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!
Ich habe zur Frage des Fortbestandes des Deutschen Reiches (das in der Argumentationskette der "BRD-Gmbh" ja anscheinend unmittelbar vorausgeht) anlässlich einer früher geführten Diskussion schon mal ein wenig recherchiert und ein paar Fakten zusammengetragen, die ich hier als Ergänzung mal posten will:

- Die Frage der Staatsangehörigkeit wird durch das (mehrmals geänderte) Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStG) aus dem Jahre 1913 geregelt. Allerdings wird dort die Frage der Staatsangehörigkeit nicht nach dem Territorial- sondern nach dem Abstammungsprinzip geregelt (Hesselberger 2001: 159). Die automatische Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Aussiedler hat somit nichts mit dem ehemaligen Territorium des Deutschen Reiches zu tun, sondern nur mit den deutschen Vorfahren der fraglichen Personen - ansonsten hätten ja beispielsweise Aussiedler aus Kasachstan keinen Anspruch auf den deutschen Pass, da sich das Territorium des Deutschen Reiches zu keinem Zeitpunkt auf Kasachstan erstreckt hat.

- In der Fachliteratur besteht Einigkeit hinsichtlich der Frage der deutschen Souveränität: Diese ist mit dem Moskauer Vertrag vom 12.09.1990 (nach den Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen) wieder vollständig hergestellt worden. Damit endeten auch die Sonderrechte der Siegermächte: "Die vier Siegermächte beendeten ihre Rechten und Pflichten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Durch den Vertrag wurde die volle Souveränität des vereinten Deutschland über seine inneren und äußeren Angelegenheiten bestätigt." (Avenarius 2001: 15) Die Übertragung gewisser Souveränitätsrechte im Prozess der Europäischen Einigung auf die supranationale Ebene setzt dies ja auch gewissermaßen voraus (denn was ich nicht habe, kann ich auch niemandem übertragen) und steht dem nicht entgegen. Schließlich gilt das für alle Staaten der EU, die dennoch an sich als souveräne Staaten gelten.

- Der Moskauer Vertrag ist darüber hinaus als gleichwertig mit einem Friedensvertrag zu bewerten: "Der endlich am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnete 'Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland' behandelte in zehn Artikeln die außenpolitischen Aspekte der deutschen Vereinigung und kam damit einem Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges gleich." (Görtemaker 2003: 376)

- Die Frage der Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches ist eine politische Debatte gewesen, die nach dem zweiten Weltkrieg von konservativen Kreisen vor allem mit dem Vorsatz geführt worden ist, der DDR ihre staatsrechtliche Souveränität zu bestreiten. Nach Auffassung zahlreicher linker und liberaler Völkerrechtler entspricht das Urteil des BVerfG von 1973 damit nicht der völkerrechtlichen Realität und muss als politisches Urteil betrachtet werden. Paech und Stuby kommen zu dem Schluss, dass das Deutsche Reich mit der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 aufgehört hat zu bestehen: "An seine Stelle traten nach einer Übergangszeit im Jahre 1949 zwei selbständige, bis 1955 noch nicht souveräne Staaten als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches." (Paech / Stuby 2001: 376) Im Übrigen ist die Frage der Staatennachfolge (Sukzession) mittlerweile völkerrechtlich klar definiert, und zwar in den "Wiener Konventionen über die Staatennachfolge in Verträgen" von 1978 und über die "Staatennachfolge in Staatsvermögen, Staatsarchive und Staatsschulden" von 1983. Dort wird die Staatennachfolge definiert als "Ersetzung eines Staates durch einen anderen in der Verantwortlichkeit für die internationalen Beziehungen eines Territoriums". Paech / Stuby machen in Bezug auf Deutschland deutlich, dass "auch Nachfolgen, die nur ein Teilgebiet des Staates umfassen (sog. Regionalsukzession), die Vereinigung mehrerer Staaten zu einem neuen oder die Trennung in mehrere neue Staaten (Separation, Sezession) [..] in beiden Konventionen als Unterfälle der Staatennachfolge behandelt [werden]". (Paech / Stuby 2001: 377f.) Dies trifft auf Deutschland offensichtlich zu.

- Darüber hinaus gilt die Frage der Rechtsnachfolge spätestens mit der Wiedervereinigung Deutschlands und der völkerrechtlich verbindlichen Anerkennung der polnischen Westgrenze als geklärt: "Nach der Wiedervereinigung sind Zweifel an der Identität der Bundesrepublik mit dem Deutschen Reich gegenstandslos geworden." (Avenarius 2001: 15)
Diese im deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 erfolgte Anerkennung der polnischen Westgrenze durch Deutschland stellt überdies "die endgültige völkerrechtliche Regelung der deutschen Ostgrenze" dar. (Woyke 2003: 594)
Insgesamt muss man bei völkerrechtlichen Fragen beachten, dass es sich dabei nicht um Recht im Sinne des innerstaatlichen Rechtes handelt (nachdem man z.B. auch nichts verkaufen kann, was man nicht besitzt), sondern um ein politisches Recht, "weil sein Regelungsgegenstand überwiegend (oder gar ausschließlich) ein politischer ist." (Wittkämper / Obszerninks 2000: 506). Selbst wenn die Frage der Rechtsnachfolge also ungeklärt bzw. umstritten war, ist de facto doch seit der Aufnahme Deutschlands in die UNO dessen Status als Völkerrechtssubjekt unstrittig; somit sind Gebietsabtretungen, Anerkennungen von Grenzverläufen und sonstige internationale Regelungen von Seiten der deutschen Regierung im Sinne des Völkerrechts gültiger Rechtsbestand.

Literatur:
Avenarius, Hermann: Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2001
Görtemaker, Manfred: Kleine Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2003
Hesselberger, Dieter: Das Grundgesetz - Kommentar für die politische Bildung, Bonn 2001
Paech, Norman / Stuby, Gerhard: Völkerrecht und Machtpolitik in den internationalen Beziehungen, Hamburg 2001
Wittkämper, Gerhard W. / Obszerninks, Britta: Völkerrecht/Internationales Recht, in: Woyke, Wichard [Hrsg.]: Handwörterbuch Internationale Politik, Opladen 2000
Woyke, Wichard: Staatsgebiet/Grenzen, in: Andersen, Uwe / Woyke, Wichard [Hrsg.]: Handwörterbuch des politischen Systems, Bonn 2003
Antwort
Blackpool     Geschrieben am: 21.12.2011 17:40  Aktualisiert: 21.12.2011 17:40
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!
Danke Blackpool für deinen ausführlichen Kommentar!

Dieser Artikel hängt mir nun an; und einige Geister scheinen sich hier zu scheiden. Gestern gab es eine Interview-Anfrage zum Thema: Meine Antwort im wesentlichen:
~~~~~~~~~
Ich denke wir brauchen da gar nicht so viel dran zu rütteln. Im Artikel ging es mir darum die BRD-GmbH-These zu analysieren.[...]
weder die formalen Fehler, noch sonst was halten den Staat davon ab, als Staat aufzutreten. Ich würde diesem Staat gern die existens absprechen, jedoch können wir nicht leugnen das er existiert, agiert und funktioniert.
Selbst wenn wir rechtlich beweisen könnten, dass dieser Staat uns zu unrecht regiert, hätten wir kein Gericht, an das wir uns wenden könnten. Diese Ideen zu verfolgen führt also ins nichts. Da investiere ich lieber Zeit und erkläre den Menschen, wieso dieser Staat sich viel zu sehr in unser leben einmischt und das weniger hier mehr wäre.
~~~~~~~~~~
Ich denke, dass diese Gedanken mit deinem Posting konform gehen ;)
Ich bevorzuge bisher einen Minimalstaat.
Antwort
C. Beckmann     Geschrieben am: 27.12.2011 08:33  Aktualisiert: 27.12.2011 08:33
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!
Als Autor des hier professionell, im Sinne einer KRR FAQ zerrissenen Artikels zur Frage des BRD Status, nehme ich mir das Recht heraus eine bescheidene Stellungnahme zu verfassen.
Zunächst ist anzumerken, daß beim Zitieren einige Unschärfen und die üblichen Auslassungen den Blick auf das Ganze erfolgreich vernebeln. Eine beliebte Strategie, die alles und nach Belieben verdrehen kann. Die einzige „BRD GmbH“, welche ich in meinem Artikel beschrieben habe, ist eine reale und im Handelsregister eingetragene!
Der Titel „Die Firma BRD“ ist als Gedankenanstoß gedacht, da ich andernfalls nicht so viel Mühe in die Darlegung der Fakten zu legen hätte brauchen.
Mit dem Denken haben aber offensichtlich die meisten PERSONALroboter so einige Probleme, vor allem, wenn der zu bearbeitende Stoff anders programmiert ist. Anders sieht es mit Glaubensäußerungen und Interpretationen aus. Da toben die PERSONALroboter oder sollte ich schreiben Systemfunktionseinheiten, ihre volle Stärke aus. Wer sich mit Recht und Gesetz befaßt und von Auslegung und Interpretation redet, der hat keine Ahnung, denn diese müßen zwingend Wort zu Wort genommen werden. Jegliche Interpretation oder Auslegung sind nicht mit Recht und Gesetz vereinbar! Mit dieser Unsitte biegen sich die normativ in der Regel kriminellen Juristen die Wirklichkeit immer passend und vor allem lukrativ zurecht. Im Falle des Bundesverfassungsgericht ist das „Verfassungshochverrat“, in unserem Fall allerdings nur bezüglich einer künstlichen Schöpfung, einer „politischen Verfassung“. Da das Bundesverfassungsgericht aber seit 1951 keine gültige Handlungsgrundlage hat, ist das alles sowieso nur Schattenboxen. Das BVerfGG ist wegen Verstoß gegen Artikel 19 unheilbar nichtig und somit ist spätestens seit diesem Zeitpunkt die Staatssimulation BRD unheilbar nichtig und formal implodiert.
Daher sind genaugenommen alle rechtlichen Betrachtungen uninteressant, weil unheilbar nichtig ist gleichzusetzen mit nicht existent.
Doch irgendwie muß man ja die vorhandenen Glaubensbrücken nutzen und daher macht es Sinn, die Unwissenden auf den gefühlten Brückenillusionen abzuholen um sie ans sichere Ufer zu geleiten oder ihnen wenigstens die Möglichkeit des Erkennens zu geben.
Daher auch der Hinweis auf die zu erkennende Ausführung der Täuschung, auch wenn diese rechtlich nicht wirksam ist. So ist ein 2+4-Vertrag völkerrechtlich uninteressant, weil er nicht einmal die Bedingungen eines Vertrages erfüllt! Dazu wären zumindest zwei tatsächlich unabhängige und zudem auch noch entscheidungsbefugte Vertragspartner nötig. Diese gab es aber zumindest auf deutscher Seite nicht. Es handelt sich daher nur um einen internen Werksvertrag, ohne jegliche externe Wirkung. Im Übrigen wurde damit nur eine Überblendung auf die „Drei Mächte“ realisiert, denn was im 2+4-Vertrag scheinbar freigegeben wurde, daß hat der parallel geschaffene Berlin-Vertrag wieder einkassiert. Der ganze Akt war nur eine Überblendung der Rechte der „Vier Mächte“ auf die der „Drei Mächte“ und nicht mehr. Damit wurde real lediglich die Möglichkeit geschaffen, daß der jetzt zu erkennende „kalte Krieg“ in eine Neuauflage treten konnte. Dabei war die Instanz der „Vier Mächte“ im Weg und mußte unauffällig beseitigt werden.
Faktisch und formal befinden wir uns noch immer im WK I und das sollte bei juristischen Phantasien Beachtung finden. Kriegsrecht bricht, übersteuert und / oder suspendiert normales Völkerrecht. Solange der bestehende Weltkrieg nicht ordentlich beendet wurde, konnte und kann kein neues Völkerrecht gesetzt werden. Alle völkerrechtlichen Verträge seit 1914 sind daher nur Absichtserklärungen, welche auf eine Bestätigung zu Friedenszeiten warten und daher nur latent vorhanden sind. Ein Wirksamkeit ist daher rechtlich ausgeschlossen, kann aber durch faktische Gewalt trotzdem erzwungen werden.
Damit sind sämtliche rechtliche Betrachtungen nur noch zum Verständnis brauchbar aber ansonsten völlig unnötige und überflüssig.
Die BRD war noch nie ein Staat und wird es auch nie sein. Sie ist eine privatrechtliche Körperschaft und ob man diese nun genau untersucht oder sie einfach als GmbH dramatisiert, daß ist genauso wichtig als wenn in China ein Sack Reis umfällt. Es geht hier einzig und alleine um den Denkprozess. Wesentliche Teile des ehemaligen DR wurden faktisch privatisiert, was eine Volksenteignung darstellt. Die meisten der Enteignungskörperschaften sind GmbH's oder der besser getarnte Zwitter, die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, welche erst in den 20er Jahren erschaffen wurden und somit rechtlich nicht existent sind, denn da herrschte ja noch Weltkrieg und die Staatssimulation Version eins (Weimarer Republik) und Vorläufer der Version zwei, auch „BRD“ genannt. Die wichtigste Vorarbeit zur BRD hat im Übrigen Adolf Hitler gemacht, welcher die Grundlagen zur endgültigen Versklavung des Deutschen Volkes geschaffen hat. Faktisch ist die BRD also sehr wohl mit einer GmbH zu vergleichen, auch wenn dieser Vergleich nicht in allen Punkten stichhaltig ist. Es geht um das große Ganze und dabei ist dieser Vergleich sinnvoll.
Im Übrigen war diese BRD-Simulation eine Zeitlang tatsächlich eine GmbH und zwar die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Leider sind die Belege dafür mit einer Festplatte im elektronischen Nirvana verschwunden und die Originale wurden mittlerweile zurechtgefälscht. In alten Bilanzen dieser dubiosen GmbH, welche gerichtlich sogar als der Bund bezeichnet wurde, war das „Staatsvermögen“ nicht vom GmbH-Vermögen zu unterscheiden! Sogar das Reichssondervermögen wurde als GmbH-Vermögen in den Bilanzen ausgewiesen. Aber jeder findet nun mal nur was seine Glaubenssätze so zulassen. Die Wahrnehmung ist da schon erstaunlich flexibel, wenn es um die Beschreibung der selben Sache durch verschiedene Personen geht.
Doch dies ist ein Erkenntnisprozess und den habe ich mit meinem Artikel sehr wirkungsvoll angeschoben. Als ich das verfaßt habe, wer wußte da schon von den Zusammenhängen? Ein Sürmeli, welcher diese „BRD GmbH“ am lautesten bewirbt, wußte damals noch nicht mal was vom Deutschen Reich. Das ist beinahe so wie beim Stille Post Spiel. Man gibt eine Botschaft in die Kette und was am Ende raus kommt....

Alles was ich hier gelesen habe zeigt wenigstens an, daß die Schreiber auf dem Weg sind, auch die Systemschreiber! Das ist entscheidend und wenn alles gut geht, dann werden wir alle gemeinsam, die einen mehr die anderen weniger verdient, in einer lebenswerten Welt ankommen. Während sich hier und vielerorts die Leute das Maul über das zerreißen was ich geschrieben habe, bin ich weiter dabei die Welt zu verändern und dabei bin ich schon um einiges weiter....

P a t z l a f f, Thomas
der-runde-tisch-berlin info
die-natuerliche-foederation org
einigung-deutscher-souveraene org
Antwort
Gast     Geschrieben am: 09.01.2012 04:59  Aktualisiert: 09.01.2012 10:47
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!

Sehr geehrter Herr Patzlaff,


können sie mir ihre Anmerkung zum Art. 19 (GG?) genauer erklären? 

Antwort
C. Beckmann     Geschrieben am: 09.01.2012 11:08  Aktualisiert: 09.01.2012 11:08
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!
<p>Da meine Zeit begrenzt ist und ich dazu schon eine Verfassungsklage, welche allerdings vom Bundesverfassungsgericht vermutlich gefälscht oder zensiert wurde, geschrieben habe, verweise ich auf diese: http://www.der-runde-tisch-berlin.info/aktuellenachricht.htm Dort ist mit Datum 14.07.2011 alles zu finden, auch eine Darlegung warum das BVerfGG gegen Artikel 19 verstößt. Dazu sei hier schon kurz der Hinweis gegeben, daß nach dem BVerfGG ein Eingriff in den Geschützten Bereich der Wohnung möglich ist, was die Anwendung des sogenannten Zitiergebotes erforderlich macht. Dies wurde mißachtet, was die unheilbare Nichtigkeit des BVerfGG bewirkte. Damit arbeitet das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage eines nichtigen Gesetzes! Es ist also alles seit 1951 eine reine Täuschung und natürlich Verfassung-, Landes- und Hochverrat. Aber das ist genaugenommen schon mit der Gründung der Drei Mächte Verwaltung BRD erfolgt und dabei wird die Version eins, die Weimarer Republik noch nicht mal genau betrachtet und auch Versailles lasse ich mal außen vor. Jede Prüfung führt hier in tiefer Abgründe der Geschichte und was wir am Ende heute als unsere Realität präsentiert bekommen, ist eine der größten Fälschungen der neuzeitlichen Geschichte überhaupt. Bitte beachten Sie, daß der Link in Kürze nicht mehr aktuell sein wird, da die Seite an 2012 angepaßt werden muß. Dann muß über den Verweis auf die Einträge in 2011 gegangen werden. MfG P a t z l a f f, Thomas</p>
Antwort
Gast     Geschrieben am: 09.01.2012 23:37  Aktualisiert: 10.01.2012 21:35
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!

Um zu zeigen, wie blöd die Argumentationsketten teils sind möchte ich noch mal auf folgende Dokumente verweisen:


perso1 


perso2 


perso3


Wie jeder sehen kann, gab es das Wort "Personalausweis" schon vor der BRD und der Bundesfinanzargentur.

Antwort
C. Beckmann     Geschrieben am: 26.04.2012 17:42  Aktualisiert: 26.04.2012 17:42
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!
Hier wird das Thema kurz und gründlich erklärt. Die BRD ist keine Firma sondern Rechtsnachfolger des dritten Reiches.

http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=MplnxI5trs4#t=4348s
Antwort
Gast     Geschrieben am: 28.08.2012 19:15  Aktualisiert: 28.08.2012 19:15
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!
Hallo,

vielen Dank für diesen großartigen Artikel. Großartig vor allem deshalb, weil diese Diskussion sehr emotional geführt wird, und ich leider sagen muss, dass dies der erste Artikel zur Widerlegung der besprochenen Theorie ist, welche ohne Diffamierung der Gegenseite auskommt. Da ich jede Argumentation, die sich dieser bedient, ablehne, da sie eindeutig offenbart, dass der Wunsch der Vater des Gedankens ist, war bisher nichts Brauchbares zu finden.


Wirklich überzeugt bin ich allerdings noch nicht von der Widerlegung, da die Argumentation recht oft von der Persönlichen Ansicht ergänzt wird (werden muss?), dass die aktuellen Umstände durch Faulheit/Vereinfachung etc. zustande gekommen sind. Auch hier scheint mir der Wunsch der Vater des Gedankens zu sein, und die Annahme, dass alles aus Kalkül geschieht, hat hier nicht weniger ihre Daseinsberechtigung. Vor diesem Hintergrund würde sich Ihre ganze Auslegung relativieren.
Umgekehrt gilt natürlich das Selbe.

Was das Urteil von '73 angeht, so stimmt es, dass es sich in dieser Art interpretieren lässt, allerdings schließt es auch nicht aus, dass Ostpreußen hier weiterhin zum Deutschen Reich gezählt wird und eine tatsächliche Wiedervereinigung dieses Gebiet miteinschließen würde. Hier befinden sich offenbar beide Seiten auf dem Boden der Spekulation, doch gibt mir diese Aussage hier ein wenig zu denken, vor allem, wenn man beachtet, wer sie getätigt hat:
http://www.youtube.com/watch?v=9V1Gdu_5L4E&feature=related

Was die Aussagen von Sigmar Gabriel und Co. angeht, wenn von einer NGO geredet wird, so bieten Sie dafür lediglich auch eine Erklärungsvariante (die der reinen Rhetorik).
Man könnte sie auch im Sinne des chinesischen Strategem 1 auffassen, dass hier im Sichtfeld aller etwas platziert wird, was zunächst unverfänglich, allerdings bei entsprechendem Hintergrundwissen sehr brisant ist.

Dass der Geltungsbereich des GG entfallen ist, halte ich auch nicht gerade für einen Zufall, zumal dieser ja rückwirkend zum Juli 1990 entfiel (wenn ich nicht völlig falsch informiert bin), auf jeden Fall aber vor dem 3. Oktober 1990, und somit gar kein Gebiet existierte, in welches man hätte ein anderes eingliedern können. Die Frage ist auch, welchen Zweck es hätte, den Geltungsbereich eines Gesetzes zu streichen, wo man es vorher offenbar für nötig befand, selbigen reinzuschreiben. Da Ostpreußen offenbar eigentlich noch zum Deutschen Reich (oder wahlweise der BRD, so man diese als Rechtsnachfolger ansieht) gehört, ist der Wegfall durch "Wiedervereinigung" (welche ja nur ein Beitritt ist) keine sinnvolle Erklärung.

Dass man sich bei der Kritik an der Souveränität nicht auf das BVerfG berufen könne, weil dies nach der eigenen Argumentation nicht souverän sei, ist auch nicht besonders stichhaltig. Dass ein Gericht nicht legitimiert ist, bedeutet noch lange nicht, dass die Leute, welche es Verkörpern, keine Ahnung von ihrer eigenen Rechtslage haben, noch bedeutet es, dass sie die Intention besitzen, diese Rechtslage zu verheimlichen. Sie können auch das Recht - im Sinne eines Winks mit dem Zaunpfahl, oder einfach der Wahrheit halber - gegen sich selbst auslegen, ebenso, wie man sich selbst anzeigen kann.

Trotz allem stimme ich Ihnen darin zu, dass das Gewohnheitsrecht hier eine wichtige Rolle spielt, und dass es wichtig ist, konkret zu handeln, sich mit der aktuellen Situation zu befassen und die Veränderung selbst zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund verliert das, was irgendwann gewesen und nicht mehr zu ändern ist, an Bedeutung. Macht hat nur, wer macht, und in diesem Sinne möchte ich Ihnen meine höchste Anerkennung für die Arbeit, die auf dieser Website ersichtlich ist, aussprechen!

Ich würde Ihnen ja gerne meine Unterstützung anbieten, aber da Erfahrungsgemäß auf solche Angebote eh niemand reagiert, verzichte ich lieber darauf. ;)

Mit besten Grüßen

P.S: Sorry, leider wurden die Absätze beim Schreiben nicht übernommen, sonst wär's übersichtlicher.
Antwort
Gast     Geschrieben am: 15.09.2012 20:25  Aktualisiert: 15.09.2012 20:25
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!
P.P.S: Zumindest wurden sie in der Vorschau weggelassen.^^"
Antwort
Gast     Geschrieben am: 15.09.2012 20:27  Aktualisiert: 15.09.2012 20:27
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!
Hi,

du hast in deinen Kommentaren angedeutet, dass es einen weiteren Artikel geben wird:


"3. Das mit der Präambel ist durch aus streitbar. In kürze folgt ein Artikel, welche in zusammenarbeit mit anderen Bloggern entsteht, welcher diese Fragen erheblich tiefgreifender behandelt. Wie bereits gesagt, hier ging es eigentlich nur um die GmbH. Die Nebenkriegsschauplätze wurden nur aufgegriffen um aufzuzeigen wie die Verlinkte Quelle "arbeitet".

zu 4. Videos sind bekannt, danke. Ich hatte da mal eine Diskussion mit einer Professorin für Öffentliches Recht zum Thema Art. 146. Zitat: Eine Verfassungsdiskussion über eine neue Verfassung ist von der politischen Klasse nicht erwünscht. Aber auch hier möchte ich auf den kommenden Artikel verweisen. "


- kommt der noch?
Danke für eine Antwort.

MfG
FTC
Antwort
Gast     Geschrieben am: 05.04.2013 14:36  Aktualisiert: 05.04.2013 14:36
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!
Für einige wird das mit der BRD GmbH ja zur einzigen Wahrheit.... alle anderen sind intolerant und wollen nur Schwarz-Weis sehen.

Ich treffe viele Leute, denen in irgendeiner Weise selbst so interpretiertes "Unrecht" durch den Staat zugefügt. Zb. hohe Strafen wegen "Nichtigkeiten". Daraus ist ein Misstrauen gegenüber dem Staat entstanden, das so umfassend erklärt werden kann: Wir sind keine Menschen, sondern wir sind Personal.

kotzwürg
Antwort
Gast     Geschrieben am: 11.04.2013 20:10  Aktualisiert: 11.04.2013 20:10
 Re: The BRD-GmbH fairy tale!
Vielen Dank für diese gute und gründliche Dekonstruktion! Und erst recht für das schöne Fazit: "Ich richte meinen Blick lieber nach Vorne und gucke, was man zu einer besseren Gesellschaft beitragen kann. Im Kreis drehen könnt ihr euch auch ohne mich."
Auch ich habe mich schon länger gefragt, wozu die These von der BRD-GmbH dienen soll. Weder eindeutig rechts noch links - oder neo-liberal (die fänden das vielleicht sogar toll) oder sonstwie zu verorten; es gibt noch nicht einmal eindeutige Bösewichte. Mein Schluss - ganz ähnlich zu Deinem: Es handelt sich um "Volksverdummung" - ein Scheinthema, mit dem sich Menschen beschäftigen sollen bis sie wirr im Kopf sind.

Ich hätte noch einen Input zur völkerrechtlichen Seite: Ein (Noch-Nicht-)Staat wird ein völkerrechtliches Subjekt, indem er von anderen Staaten anerkannt wird, in letzter Vollendung als Vollmitglied in die UNO aufgenommen wird. Die Tatsache, dass die beiden deutschen "staatsähnlichen Gebilde" mit dem 4+2-Vertrag einen völkerrechtlichen Vertrag geschlossen haben, stellt somit zugleich einen Beweis für völkerrechtliche Handlungsfähigkeit dar. (Das muss nicht unbedingt volle Souveränität bedeuten.)
Antwort
Gast     Geschrieben am: 23.04.2013 23:47  Aktualisiert: 23.04.2013 23:47


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